Finanzen, Recht & Versicherung

    Fördergelder für Jugendfußball beantragen

    Fördergelder helfen Jugendfußball-Vereinen bei Material, Projekten, Qualifizierung und Infrastruktur. Hier bekommst du einen einsteigerfreundlichen Schritt-für-Schritt-Plan, passende Förderquellen und typische Fehler, die du vermeiden solltest.

    fbTobias Brenner · aktualisiert 26. Okt. 2026 · 20 Min.
    KI-generiertes Symbolbild

    Fördergelder können für deinen Verein der Unterschied sein zwischen „irgendwie läuft’s“ und „wir können wirklich entwickeln“. Gerade im Jugendbereich steigen Kosten schnell: Hallenzeiten, Trainerfortbildungen, neue Bälle, Trikots, Fahrtkosten zu Turnieren oder Projekte zur Integration. Gleichzeitig arbeiten viele Jugendabteilungen mit knappen Budgets und viel Ehrenamt. Die gute Nachricht: Es gibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz zahlreiche Programme, die genau hier ansetzen. Die Herausforderung? Du musst wissen, wo Du suchen solltest, wie Du einen Antrag sauber aufbaust und welche Fehler Du vermeidest.

    Für die Förderung des Jugendfußballs im Verein brauchst du drei Dinge: den passenden Fördertopf, einen sauber aufgebauten Antrag und einen Blick für die typischen Ablehnungsgründe. Die folgenden Abschnitte gehen genau in dieser Reihenfolge vor, von der Kommune bis zu J+S in der Schweiz.

    Was ist Jugendförderung im Fußball – und wo stecken die Fördergelder darin?

    Bevor es um Anträge geht, lohnt eine Begriffsklärung, weil sie dir die Suche deutlich erleichtert. Jugendförderung ist der Oberbegriff – Fördergeld ist nur einer von mehreren Bausteinen darin. Wer nur nach „Zuschuss“ sucht, übersieht regelmäßig die Töpfe, die formal unter einem anderen Namen laufen.

    Zur Jugendförderung im Fußball gehören in der Praxis vier Ebenen:

    • Finanzielle Förderung: Zuschüsse, Projektmittel, Investitionsförderung, Pauschalen.
    • Personelle Förderung: Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern, Ehrenamtsförderung, steuerfreie Aufwandsentschädigungen.
    • Strukturelle Förderung: Vereinsentwicklung, Kooperationen mit Schulen, Beratungsangebote der Verbände.
    • Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe: Fußball zählt hier als Kinder- und Jugendarbeit – nicht nur als Sport.

    Der letzte Punkt ist der am häufigsten übersehene. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) fördert auf Grundlage von § 83 SGB VIII ausdrücklich auch die Kinder- und Jugendarbeit im Sport; die Deutsche Sportjugend fungiert dabei als Zentralstelle für die Mittel im Sportbereich (Förderdatenbank des Bundes). Praktisch heißt das: Dein Jugendtraining ist förderrechtlich nicht nur „Sportbetrieb“, sondern außerschulische Jugendarbeit – und damit für Töpfe zugänglich, die nichts mit „Sportförderung“ im Namen tragen.

    Merke dir für die Suche: Erst die Ebene bestimmen (Geld? Qualifizierung? Struktur?), dann den passenden Fördergeber – nicht umgekehrt.

    Nicht zu verwechseln ist das mit der sportlichen Seite des Begriffs: Im Vereinsalltag meint „Jugendförderung“ oft auch, wie ein Verein seine Kinder und Jugendlichen Jahr für Jahr besser ausbildet – mit qualifizierten Trainerinnen und Trainern, einem roten Faden im Training und klaren Wegen bis zum DFB-Stützpunkt. Darum geht es in unserem Ratgeber Jugendförderung im Fußball: Wie Vereine Nachwuchs systematisch fördern. Hier bleibt es bei der Frage, woher das Geld für diese Arbeit kommt und wie du es beantragst.

    Welche Förderarten gibt es für Jugendfußball-Vereine?

    Bevor du Anträge schreibst, lohnt sich ein Überblick: Fördergeld ist nicht gleich Fördergeld. Je nach Programm bekommst du Zuschüsse, Sachmittel, Projektfinanzierung oder Pauschalen.

    Typische Förderarten im Jugendfußball:

    • Projektförderung: Geld für ein klar abgegrenztes Vorhaben (z. B. „Mädchenfußball-Tage“, „Integration durch Sport“, „Fair-Play-Workshop“).
    • Investitionsförderung: Unterstützung für Anschaffungen oder Infrastruktur (z. B. Mini-Tore, Trainingsmaterial, LED-Flutlicht, Kabinenrenovierung).
    • Personenbezogene Förderung: Zuschüsse für Qualifizierung (Trainerlizenzen, Erste-Hilfe-Kurse) oder Honorare (je nach Programm).
    • Pauschalen/Regelförderung: z. B. Jugendpauschalen über Kommunen oder Landessportbünde.
    • Sachspenden & Sponsoring (nicht klassisch „Fördergeld“): Trikots, Bandenwerbung, lokale Partner.

    Wichtig: Viele Programme verlangen Eigenmittel oder Eigenleistung (z. B. ehrenamtliche Stunden). Das ist kein Nachteil – im Gegenteil: Gut dokumentiert kann das Deinen Antrag stärken.

    Wo findest du passende Förderprogramme? (Deutschland/Österreich/Schweiz)

    Die beste Strategie ist ein Mix aus lokalen und überregionalen Quellen. Warum? Lokale Töpfe sind oft leichter zugänglich, überregionale Programme sind dafür manchmal höher dotiert.

    1) Kommune und Landkreis (oft unterschätzt)

    Viele Städte und Gemeinden haben:

    • Sportförder-Richtlinien (Jugend, Ausstattung, Fahrtkosten, Veranstaltungen)
    • Zuschüsse für Hallennutzung, Platzpflege oder Vereinsarbeit
    • Sonderprogramme für Integration, Inklusion oder Prävention

    Tipp: Frag nicht nur nach „Sportförderung“, sondern auch nach Jugend, Soziales, Integration, Gesundheit. Jugendfußball berührt viele Bereiche.

    Merke: In Deutschland hängen kommunale Jugendfördermittel vielfach an einer Kinderschutz-Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Jugendamt. Kläre vor dem ersten Antrag, ob dein Verein eine solche Vereinbarung schon abgeschlossen hat.

    Die Jugendämter gehen dabei erfahrungsgemäß selbst auf die Sportvereine in ihrem Gebiet zu, um diese Vereinbarung abzuschließen – und deren Abschluss ist dann vielfach Voraussetzung, um kommunale Jugendfördermittel zu erhalten (Deutsche Sportjugend, Handlungsleitfaden zum erweiterten Führungszeugnis). Inhaltlich geht es darum, für welche Tätigkeiten Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; wie du das im Verein sauber organisierst, erklärt unser Guide Erweitertes Führungszeugnis im Verein. Für dein Budget gut zu wissen: Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein entfällt die Gebühr für das Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz).

    2) Landessportbund / Sportverbände / Fußballverbände

    Je nach Region gibt es:

    • Programme zur Vereinsentwicklung
    • Förderungen für Qualifizierung und Ehrenamt
    • Projektmittel für Kinder- und Jugendarbeit

    Wenn dein Verein gerade strukturell wachsen will, hilft dir auch der Blick auf unseren Guide zur Jugendabteilung aufbauen - Ein Leitfaden – denn Förderstellen lieben klare Strukturen und Verantwortlichkeiten.

    3) Stiftungen, Lotteriemittel und Unternehmensförderung

    Hier wird es vielfältig:

    • Stiftungen mit Fokus auf Kinder, Bildung, Integration, Bewegung
    • Lotteriefonds (regional unterschiedlich)
    • Unternehmensprogramme (z. B. „Sport für alle“, „Nachwuchs fördern“)

    Achte auf Passung: Ein „Bildungs“-Topf lässt sich oft mit Themen wie Teamfähigkeit, Konfliktlösung, Verantwortung und Bewegung verbinden – wenn du es gut begründest.

    4) Schule, Ganztag, Kooperationen

    Kooperationen mit Schulen oder Trägern können Förderzugänge öffnen, etwa für:

    • AG-Angebote
    • Feriencamps
    • Bewegungsprojekte

    Frage dich: Kann dein Verein ein Angebot schaffen, das über das Training hinaus Wirkung zeigt?

    5) Konkrete Anlaufstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

    Die Kategorien oben sind das Raster – hier sind konkrete Stellen, bei denen du die Suche starten kannst. Die Programme unterscheiden sich je nach Land erheblich, deshalb getrennt:

    Deutschland

    • DFB-Stiftungen: Die DFB-Stiftung Egidius Braun führt Ehrenamt und Jugendförderung ausdrücklich als eigenen Schwerpunkt (Projekte wie die Egidius-Braun-Akademie oder „Kinderträume“), die DFB-Stiftung Sepp Herberger unterstützt Schulen und Vereine mit den Schwerpunkten Inklusion, Bildung und Ehrenamt (dfb-stiftungen.de). Konkrete Fördersummen und Antragswege stehen nicht pauschal auf den Übersichtsseiten – hier führt der direkte Kontakt zur jeweiligen Stiftung schneller zum Ziel als jedes Formular.
    • Kinder- und Jugendplan des Bundes über die Deutsche Sportjugend als Zentralstelle (siehe oben) – besonders relevant für internationale Jugendbegegnungen und Jugendbildungsmaßnahmen.
    • Landesjugendplan und Sportjugend des Landessportbunds: Hier laufen Zuschüsse für Freizeiten, Jugendleiter-Qualifizierung und teils auch Materialanschaffungen. Das ist meist der niedrigschwelligste Einstieg für einen kleinen Verein.

    Österreich

    • Bundes-Sportförderung über das für Sport zuständige Bundesministerium – Anträge laufen über ein eigenes Antragsformular (bmwkms.gv.at).
    • Landes- und Gemeindeebene: Häufig der praktikablere Weg für Breitensportvereine. Wien fördert beispielsweise Nachwuchssport gezielt für Sportlerinnen und Sportler zwischen 8 und 18 Jahren; seit dem 1. Januar 2025 gelten dort neue Förderrichtlinien (wien.gv.at).
    • Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION) mit eigenen Vereinsförderungen und Beratungsangeboten.

    Schweiz

    • Jugend+Sport (J+S) ist hier klar die wichtigste Adresse und läuft anders als die deutschen Programme: Es ist keine Projektförderung, sondern eine laufende Beitragsförderung pro durchgeführter Trainingsstunde. Fussball gehört zu den ersten Sportarten, die 1972 in J+S aufgenommen wurden; teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 20 Jahren (jugendundsport.ch). Voraussetzung ist, dass dein Verein beim Bundesamt für Sport (BASPO) registriert ist.
    • Die Dimension zeigt, warum sich der Aufwand lohnt: Bund und Parlament finanzieren J+S mit über 100 Millionen Franken pro Jahr, jährlich nehmen über 600.000 Kinder und Jugendliche an J+S-Kursen oder -Lagern teil (baspo.admin.ch).
    • Aktuell wichtig für deine Budgetplanung: Die 2025 wegen Rekord-Teilnehmerzahlen angekündigte Kürzung der J+S-Beitragssätze um 20 Prozent ab 2026 ist vom Tisch. Bundesrat und Parlament haben den Kredit erhöht (2025 um 20, 2026 um 28 Millionen Franken), die Sätze bleiben bei 1.30 Franken pro Teilnehmer und Stunde für Kurse und 16 Franken pro Teilnehmer und Tag für Lager (BASPO). Du kannst also mit den bisherigen Beitragssätzen kalkulieren.
    • Was J+S verlangt: Ein J+S-Kurs im Fussball dauert mindestens 15 Kalenderwochen und umfasst mindestens 15 Trainings auf mindestens 12 Kalenderwochen; jedes Training dauert mindestens 60 Minuten, abgerechnet werden höchstens 90 Minuten pro Tag. Die Beiträge gehen an den Verein als Organisator, nicht an die Trainerinnen und Trainer. Wichtig: J+S ist keine Versicherung, die Kinder müssen selbst unfallversichert sein.

    Übungsleiterzuschuss: jährliche Förderung für lizenzierte Trainer

    Neben Projekttöpfen gibt es in Deutschland eine Regelförderung, für die du kein Projekt beschreiben musst, sondern vor allem gültige Trainerlizenzen nachweist: den Zuschuss für lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Das Geld geht an den Verein – je nachdem, wo dein Verein sitzt, über den Landes- oder regionalen Sportbund, den Landkreis oder die Kommune. Die DFB-C-Lizenz zählt dabei in mehreren Ländern ausdrücklich als zuschussfähige Lizenz. Wo eine Richtlinie sie nicht beim Namen nennt, steht das in der Tabelle dabei.

    Nicht verwechseln: Die Übungsleiterpauschale weiter unten ist ein Steuerfreibetrag für die Trainerin oder den Trainer. Der Übungsleiterzuschuss ist Geld für den Verein.

    Wie unterschiedlich die Regeln ausfallen, zeigen diese Beispiele:

    Land / RegionSo läuft der ZuschussQuelle
    Württemberg2,50 Euro pro Trainingsstunde für Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz (u. a. Trainer C, B, A), höchstens 200 Stunden, also 500 Euro im Jahr je Lizenzinhaber und Verein (Förderjahr 2026; Antrag vom 20. November 2026 bis 31. Januar 2027 über meinwlsb.de)WLSB
    SüdbadenDie DFB-C-Lizenz gilt als DOSB-Lizenz; für eine gültige C-Lizenz kann der Verein beim Badischen Sportbund Freiburg einen jährlichen Zuschuss erhaltenSBFV
    BayernMit der C-Lizenz gibt es zusätzlich einen zuschussfähigen BLSV/DOSB-Übungsleiterausweis Fußball (Ausweisgebühr 11,56 Euro); ist die DFB-Lizenz ungültig, kann der Verein darüber keinen Zuschuss beim Landratsamt beantragen (Stichtag 1. März)BFV C-Lizenz, BFV Lizenzverlängerung
    HessenDer Landessportbund Hessen berücksichtigt DFB-/HFV-Lizenzen ab Stufe C; einzureichen sind Lizenzkarte und AusbildungsurkundeLSB Hessen
    BerlinBis 2,50 Euro je Zeitstunde (B- und C-Stufe), plus 0,50 Euro Bonus in Vereinen mit mehr als 35 Prozent Kinder- und Jugendanteil, höchstens 690 Stunden je Übungsleiter und Jahr; die Lizenz muss im Kalenderjahr gültig und registriert sein (Sportförderrichtlinie Übungsleiter von 2023, gültig bis Ende 2028). Die Fußball-C-Lizenz nennt die Richtlinie nicht mit diesem Namen; sie fördert aber lizenzierte Übungsleiter mit mindestens C-Lizenz und erfasst ausdrücklich Lizenzen, die beim Berliner Fußball-Verband registriert sindLSB Berlin
    ThüringenDOSB-Lizenz ab Stufe C; der Übungsleiter muss per Vereinbarung für das Förderjahr an den Verein gebunden und regelmäßig in einer Übungsgruppe tätig sein, je Sportart zählt nur die höchste Lizenz. Die Fußball-C-Lizenz nennt die Seite nicht ausdrücklich – ob sie dazu zählt, klärt der Verein mit dem KreissportbundLSB Thüringen
    Schleswig-HolsteinKein landesweiter Übungsleiterzuschuss – hier entscheiden die Förderrichtlinien von Kreisen und Kommunen. Dafür übernimmt das Land über die Qualifizierungs-Offensive die Teilnahmegebühren für C-Lizenz-Ausbildungen von DOSB-Trainern und -Übungsleitern (Stand April 2026). Ob die Fußball-C-Lizenz des SHFV dazugehört, nennt die Landesseite nicht – das klärst du vorher beim SHFVLand Schleswig-Holstein

    Die Tabelle ist eine Auswahl, keine vollständige Übersicht: Sätze, Fristen und Nachweise legt jedes Land selbst fest. Frag deshalb bei deinem Landessportbund oder Kreissportbund nach der aktuell gültigen Richtlinie.

    Merke: In Württemberg, Südbaden, Bayern, Berlin und Thüringen setzt der Zuschuss ausdrücklich eine gültige Lizenz voraus. Plane die Lizenzverlängerung deiner Jugendtrainerinnen und -trainer deshalb genauso fest ein wie den Förderantrag.

    Schritt für Schritt: So stellst du einen starken Förderantrag

    Ein Förderantrag wirkt am Anfang wie Bürokratie – wird aber deutlich einfacher, wenn du ihn wie ein kleines Projekt behandelst.

    Schritt 1: Förderziel und Bedarf glasklar formulieren

    Statt „Wir brauchen Geld für die Jugend“ besser:

    • Problem: „Die U11 trainiert mit zu wenig Bällen; Wartezeiten senken Trainingsqualität.“
    • Ziel: „Anschaffung von 20 Bällen und 10 Markierungshauben, um Techniktraining in Kleingruppen zu ermöglichen.“
    • Wirkung: „Mehr Ballkontakte, weniger Leerlauf, bessere motorische Entwicklung.“

    Je konkreter du wirst, desto seriöser wirkt dein Antrag.

    Schritt 2: Projektbeschreibung in 5 Bausteinen

    Viele Förderstellen wollen immer wieder dasselbe. Baue deine Beschreibung so auf:

    • Ausgangslage (Warum ist das nötig?)
    • Zielgruppe (Alter, Anzahl Kinder, ggf. Mädchen/Juniorinnen, neue Mitglieder, sozialer Hintergrund)
    • Maßnahmen (Was machst du genau? Wann? Wo?)
    • Zeitplan (Start, Meilensteine, Abschluss)
    • Erfolgskriterien (Woran merkst du, dass es funktioniert?)

    Beispiel Erfolgskriterien:

    • „Teilnehmerzahl stabil über 20 Kinder“
    • „Mindestens 6 Trainer/Betreuer absolvieren Fortbildung“
    • „Durchführung von 3 Aktionstagen mit Elternbeteiligung“

    Schritt 3: Budget realistisch und sauber aufsetzen

    Ein häufiges K.-o.-Kriterium ist ein unplausibles Budget. Nutze:

    • Einnahmen: beantragte Fördersumme, Eigenmittel, Sponsoring, Teilnahmebeiträge (falls erlaubt)
    • Ausgaben: Material, Miete, Honorare, Fahrtkosten, Verpflegung, Öffentlichkeitsarbeit

    Regeln, die fast immer gelten:

    • Nur förderfähige Kosten ansetzen (Richtlinie prüfen!)
    • Angebote/Kostenvoranschläge beilegen, wenn verlangt
    • Eigenleistung (ehrenamtliche Stunden) dokumentieren, falls anerkannt

    Schritt 4: Zuständigkeiten im Verein klären

    Wer unterschreibt? Wer sammelt Belege? Wer macht die Abrechnung?

    Gerade im Jugendfußball läuft viel über Ehrenamt. Wenn du Unterstützung suchst, hilft dir der Artikel Ehrenamtliche Trainer finden und binden – denn stabile Teams im Hintergrund erhöhen auch die Chance, Förderprojekte zuverlässig umzusetzen.

    Schritt 5: Nachweise und Anlagen vollständig einreichen

    Typische Anlagen:

    • Vereinsregisterauszug oder Satzung (je nach Programm)
    • Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit)
    • Kostenplan / Finanzierungsplan
    • Projektplan / Zeitplan
    • ggf. Kooperationsvereinbarungen (Schule, Kommune)

    Frage dich vor dem Absenden: „Kann eine externe Person in 2 Minuten verstehen, was genau passieren soll?“ Wenn ja, bist du auf einem sehr guten Weg.

    Praktische Beispiele: Förderfähige Projekte im Jugendfußball

    Manchmal fehlt nur die zündende Idee, die zu einem Fördertopf passt. Hier sind typische Projekte, die oft gute Chancen haben:

    • Integration durch Fußball: Schnuppertraining für neu zugezogene Kinder, mehrsprachige Elterninfos, Patensystem.
    • Mädchenfußball stärken: Aktionstage, Kooperation mit Schulen, Trainerinnen-Workshop.
    • Fair Play & Gewaltprävention: Elternabend, Teamregeln, Konflikttraining.
    • Gesundheit & Prävention: Athletik-Basics, Beweglichkeit, kindgerechte Ernährungseinheit.
    • Qualifizierung: Zuschüsse für Trainerlizenzen, Erste Hilfe, Kinderschutzschulung.

    Wenn du Eltern aktiv einbindest, kann das die Wirkung deutlich erhöhen. Passend dazu: Die Rolle der Eltern am Spielfeldrand gibt dir Argumente und konkrete Leitlinien für ein positives Umfeld.

    Häufige Fehler beim Beantragen – und wie du sie vermeidest

    Viele Absagen entstehen nicht, weil die Idee schlecht ist, sondern weil Formalien fehlen.

    Die häufigsten Stolpersteine:

    • Zu unkonkret: „Förderung für die Jugend“ ohne klare Maßnahmen.
    • Richtlinien nicht gelesen: falsche Fristen, falsche Kostenarten, fehlende Unterschriften.
    • Budget passt nicht: zu hoch, zu niedrig, keine Eigenmittel, keine Belege.
    • Projekt startet zu früh: Manche Förderungen gelten nur, wenn du erst nach Bewilligung beginnst.
    • Keine Wirkung beschrieben: Förderstellen wollen Nutzen sehen, nicht nur Anschaffungen.

    Praxis-Tipp: Geh vor dem Absenden diese Checkliste durch. Klingt banal – verhindert aber die typischen Patzer.

    • Frist notiert und mit Puffer eingeplant (Vorstandsbeschluss braucht Zeit)
    • Richtlinie gelesen: Welche Kosten sind förderfähig, welche nicht?
    • Anlagen vollständig: Satzung oder Registerauszug, Freistellungsbescheid, Kosten- und Finanzierungsplan
    • Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
    • Kostenbelege bzw. Angebote beigelegt, wenn verlangt
    • Startdatum geprüft: kein Projektbeginn vor der Bewilligung, außer der vorzeitige Beginn wurde genehmigt
    • Kinderschutz-Vereinbarung nach § 72a SGB VIII vorhanden, wenn die Kommune sie verlangt

    So erhöhst du deine Chancen: Kommunikation, Timing, Nachweis

    Förderung ist auch Beziehungspflege – ohne „Vitamin B“, aber mit guter Kommunikation.

    • Früh anrufen: Frag freundlich nach, ob dein Projekt grundsätzlich passt. Ein 5-Minuten-Telefonat spart oft Stunden.
    • Timing beachten: Viele Programme haben feste Stichtage. Plane rückwärts: Ideenfindung → Angebote → Vorstandsbeschluss → Antrag.
    • Dokumentation mitdenken: Fotos, Teilnehmerlisten, kurze Berichte. Das macht Verwendungsnachweise leichter und stärkt Folgeanträge.

    Jugendarbeit im Sportverein unterstützen – auch ohne eigenen Förderantrag

    Nicht jeder, der die Jugendarbeit eines Vereins stärken will, sitzt im Vorstand. Eltern, ehemalige Spieler, lokale Betriebe und Nachbarn fragen regelmäßig: „Wie kann ich hier eigentlich konkret helfen?“ Die Antwort ist selten „Geld überweisen“ – es gibt vier Wege, und drei davon kosten keinen Cent.

    1. Ehrenamt – und der steuerfreie Rahmen dafür

    Der wirksamste Hebel bleibt Zeit. Wichtig zu wissen: Ehrenamt heißt nicht zwingend unbezahlt. Für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen gibt es zwei steuerfreie Pauschalen, die zum 1. Januar 2026 angehoben wurden:

    PauschaleRechtsgrundlageFür wenbisherab 1. Januar 2026
    Übungsleiterpauschale§ 3 Nr. 26 EStGTrainerinnen, Trainer und Betreuer mit pädagogischer Ausrichtung3.000 Euro pro Jahr3.300 Euro pro Jahr
    Ehrenamtspauschale§ 3 Nr. 26a EStGorganisatorische Aufgaben wie Jugendleitung, Platzwart oder Kassenführung840 Euro pro Jahr960 Euro pro Jahr

    Der Bundestag hat die Anhebung am 4. Dezember 2025 mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen (Deutscher Bundestag); sie gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 (Haufe). Beide Pauschalen lassen sich im selben Jahr nebeneinander nutzen – aber nicht für ein und dieselbe Tätigkeit (z. B. Trainer mit Übungsleiterpauschale und zusätzlich Kassenwart mit Ehrenamtspauschale). Nebenberuflich heißt: höchstens ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs oder regelmäßig nicht mehr als 14 Wochenstunden.

    Beide Pauschalen sind deutsches Steuerrecht. In Österreich gilt ein eigenes Modell: Gemeinnützige Sportvereine dürfen Sportbetreuern wie Trainerinnen und Trainern pauschale Reiseaufwandsentschädigungen von bis zu 120 Euro pro Einsatztag steuerfrei zahlen, höchstens 720 Euro pro Kalendermonat; der Verein meldet sie bis Ende Februar des Folgejahres dem Finanzamt (RIS, § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988). In der Schweiz werden auf Löhne bis 2.500 Franken je Arbeitgeber und Kalenderjahr grundsätzlich keine AHV-Beiträge erhoben, was auch kleine Trainerentschädigungen im Verein betrifft; die Trainerin oder der Trainer kann aber verlangen, dass trotzdem abgerechnet wird (BSV).

    2. Spende – mit Zweckbindung „Jugendarbeit“

    Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Genau daran entscheidet sich die steuerliche Behandlung: Nur wenn keine Gegenleistung vereinbart ist, darf der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt). Auf der Bestätigung muss der steuerbegünstigte Zweck stehen, für den das Geld verwendet wird – zum Beispiel ausdrücklich die Jugendarbeit (Finanzämter NRW). Für dich als Verein heißt das: Bitte um eine Zweckbindung, wenn das Geld wirklich in der Jugend landen soll, und halte sie in der Buchhaltung sauber getrennt.

    3. Sponsoring – der andere Weg, mit anderen Regeln

    Sobald eine Gegenleistung im Spiel ist (Trikotwerbung, Bandenwerbung, Logo auf der Website), ist es keine Spende mehr, sondern Sponsoring. Der Sponsor darf die Zahlung als Betriebsausgabe geltend machen, bekommt aber keine Zuwendungsbestätigung. Das Ausstellen einer Spendenquittung für Sponsoring ist unzulässig – ein Fehler, der Vereine teuer zu stehen kommen kann. Wie du lokale Partner überhaupt findest und ansprichst, steht ausführlich im Praxisleitfaden zur Sponsorensuche für kleine Fußballvereine.

    4. Sachspenden und Zeitspenden

    Oft am schnellsten umsetzbar: gebrauchte, aber intakte Trikotsätze, ein Satz Mini-Tore, Fahrdienste zu Auswärtsspielen, ein Elternteil, das die Turnierverpflegung organisiert, oder ein Betrieb, der einmal im Jahr die Kabinen streicht. Für den Verein hat das einen doppelten Wert: Es entlastet das Budget – und ehrenamtliche Stunden lassen sich in vielen Förderanträgen als Eigenleistung ansetzen (siehe Schritt 3 oben). Dokumentiere sie deshalb von Anfang an mit Datum, Person und Stundenzahl.

    Fazit: Förderung im Jugendfußball ist planbar – wenn du strukturiert vorgehst

    Fördergelder zu beantragen wirkt am Anfang komplex, ist aber mit einem klaren Ablauf gut machbar. Entscheidend ist, dass du den Bedarf konkret formulierst, ein nachvollziehbares Budget erstellst und die Anforderungen der Förderstelle genau einhältst. So wird aus „Wir bräuchten mal Unterstützung“ ein überzeugendes Projekt, das echte Entwicklung ermöglicht – sportlich, sozial und organisatorisch.

    Wenn du die Förderung des Jugendfußballs im Verein als wiederkehrenden Prozess etablierst (statt als einmalige Aktion), baut dein Verein Schritt für Schritt eine stabile Basis für gute Kinder- und Jugendarbeit auf.

    Häufig gestellte Fragen

    Meist werden eine Projektbeschreibung (Ziele, Zielgruppe, Maßnahmen), ein Zeitplan, ein Finanzierungs- und Kostenplan sowie Nachweise wie Satzung/Vereinsregisterauszug und der Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit verlangt. Häufig kommen Kostenvoranschläge oder Angebote hinzu, manchmal auch Kooperationsvereinbarungen (z. B. mit Schule oder Kommune). Prüfe die Förderrichtlinie genau: Fehlende Unterschriften oder Anlagen sind ein häufiger Ablehnungsgrund.

    Gute Chancen haben Projekte mit klarer gesellschaftlicher Wirkung, zum Beispiel Integration und Teilhabe, Mädchenfußball, Inklusion, Gewaltprävention/Fair Play sowie Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern (Lizenzen, Kinderschutz, Erste Hilfe). Auch Investitionen wie Trainingsmaterial können förderfähig sein, wenn sie gut begründet sind (z. B. bessere Trainingsqualität durch Kleingruppenarbeit). Entscheidend ist, dass du Bedarf, Ziel und Nutzen nachvollziehbar darstellst.

    Das hängt vom Programm ab, aber sehr häufig gilt: Du darfst erst nach der schriftlichen Bewilligung starten, sonst sind Kosten nicht förderfähig. Manche Förderstellen erlauben einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ auf Antrag – das muss dann ausdrücklich genehmigt werden. Plane deshalb frühzeitig und lies die Richtlinien genau, damit du nicht aus Versehen die Förderung riskierst.

    Nein, Fördergeld ist nur ein Teil davon. Jugendförderung umfasst vier Ebenen: finanzielle Förderung (Zuschüsse, Projektmittel, Pauschalen), personelle Förderung (Trainerqualifizierung, Ehrenamt), strukturelle Förderung (Vereinsentwicklung, Schulkooperationen) und die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe. Gerade die letzte Ebene wird oft übersehen: Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert auf Grundlage von § 83 SGB VIII ausdrücklich auch die Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Dein Jugendtraining ist förderrechtlich also nicht nur Sportbetrieb, sondern außerschulische Jugendarbeit – und damit für Töpfe zugänglich, die gar nicht „Sportförderung“ heißen.

    Es gibt vier Wege, und drei davon kosten kein Geld. Erstens Ehrenamt in organisatorischen Rollen (Jugendleitung, Fahrdienste, Turnierorganisation) – dafür gibt es die steuerfreie Ehrenamtspauschale, seit 2026 in Höhe von 960 Euro pro Jahr. Zweitens eine Geldspende mit ausdrücklicher Zweckbindung „Jugendarbeit“: Nur ohne Gegenleistung darf der Verein dafür eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Drittens Sponsoring, wenn du eine Gegenleistung wie Trikot- oder Bandenwerbung möchtest – das ist steuerlich Betriebsausgabe, aber keine Spende. Viertens Sach- und Zeitspenden wie Trikotsätze, Mini-Tore oder Verpflegung; ehrenamtliche Stunden kann der Verein in vielen Förderanträgen sogar als Eigenleistung ansetzen.

    Ja, in einer Reihe von Bundesländern gibt es einen Übungsleiterzuschuss, der an den Verein geht – nicht zu verwechseln mit der steuerfreien Übungsleiterpauschale für die Trainerin oder den Trainer. Die Regeln legt jedes Land selbst fest: Der Württembergische Landessportbund zahlt zum Beispiel 2,50 Euro pro Trainingsstunde für Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz, höchstens 500 Euro im Jahr je Lizenzinhaber und Verein (Förderjahr 2026, Antrag vom 20. November 2026 bis 31. Januar 2027); in Berlin sind es nach der Sportförderrichtlinie Übungsleiter von 2023 (gültig bis Ende 2028) bis 2,50 Euro je Stunde plus 0,50 Euro Bonus für Vereine mit mehr als 35 Prozent Kinder- und Jugendanteil. Die DFB-C-Lizenz zählt in mehreren Ländern als zuschussfähige Lizenz. In Schleswig-Holstein gibt es dagegen keinen landesweiten Zuschuss – dort entscheiden Kreise und Kommunen.

    In Deutschland oft ja. Jugendämter gehen erfahrungsgemäß selbst auf die Sportvereine in ihrem Gebiet zu, um eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII abzuschließen – und deren Abschluss ist vielfach Voraussetzung für kommunale Jugendfördermittel. Inhaltlich geht es darum, für welche Tätigkeiten Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein ist das Führungszeugnis gebührenfrei. Frag vor dem ersten Antrag beim Jugendamt nach, ob dein Verein die Vereinbarung schon hat.

    Weiterlesen

    förderung jugendfußball verein
    fördergelder jugendfußball
    sportförderung verein
    förderantrag sportverein
    zuschüsse jugendarbeit sport