Turnierformen & Festivals

    Jugendturnier anmelden: Genehmigung, Ausschreibung und Gastmannschaften aus Österreich und der Schweiz

    Jugendturniere sind grundsätzlich beim zuständigen Regional- oder Landesverband genehmigungspflichtig. Der Ratgeber erklärt den Antragsweg, die Ausschreibung und den Umgang mit Gastmannschaften aus Österreich und der Schweiz.

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    23. Sept. 2026
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    Aktualisiert: 23. Sept. 2026
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    9 Min. Lesezeit

    Samstagmorgen, 9 Uhr: 16 Jugendteams stehen bereit, der Spielplan hängt aus – und kurz vor dem Anpfiff fragt jemand nach der Turniergenehmigung. Fehlt sie, wird aus guter Vorbereitung schnell hektische Schadensbegrenzung. Deshalb gehört der Verbandsantrag an den Anfang der Planung, nicht auf die letzte Checkliste vor dem Turniertag.

    Die Kurzantwort zur Jugendturnier-Genehmigung beim Verband: Jugendturniere sind nach Anhang III Nr. 2 der DFB-Jugendordnung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Den Antrag stellst du beim zuständigen Regional- oder Landesverband. Welche Stelle ihn praktisch bearbeitet und welche Frist gilt, hängt jedoch vom jeweiligen Landesverband, Bezirk oder Kreis ab.

    Muss dein Turnier genehmigt werden?

    Ob Hallencup, Sommerturnier oder eintägiger Leistungsvergleich: Ein Jugendturnier fällt grundsätzlich unter die Genehmigungspflicht. Dabei solltest du dich nicht allein auf Bezeichnungen wie Freundschaftsturnier oder Vereinsturnier verlassen.

    Kreis-, Bezirks- oder Landesebene?

    Die DFB-Jugendordnung nennt den zuständigen Regional- oder Landesverband als Antragsempfänger. In der Praxis können Aufgaben an Bezirke oder Kreise weitergegeben werden. Deshalb führt der erste Weg zur zuständigen Stelle deines Vereins – häufig zur Jugendleitung auf Kreis- oder Bezirksebene.

    Ein konkretes Beispiel liefert der WFV-Bezirk Donau/Iller: Dort werden Vereinsturniere über DFBnet angelegt und beim Kreis- beziehungsweise Bezirksjugendleiter beantragt. Dieses Verfahren lässt sich aber nicht automatisch auf alle Landesverbände übertragen.

    Kläre frühzeitig:

    • Welche Verbandsstelle bearbeitet den Antrag?
    • Wird DFBnet genutzt oder gibt es ein eigenes Formular?
    • Welche Einreichungsfrist gilt in deinem Kreis oder Bezirk?
    • Welche Unterlagen müssen hochgeladen oder nachgereicht werden?
    • Wie wird der Schiedsrichtereinsatz geregelt?

    Eine bundesweit einheitliche Antragsfrist lässt sich daraus nicht ableiten. Frage deshalb direkt bei deinem Kreis oder Landesverband nach, bevor Einladungen verbindlich verschickt werden.

    Freundschaftsturnier oder Verbandsturnier?

    Ein klassischer Anfängerfehler ist die Annahme, ein privates Freundschaftsturnier des Vereins brauche keine Genehmigung. Die DFB-Jugendordnung stellt Jugendturniere grundsätzlich unter Genehmigungspflicht. Der Name der Veranstaltung ist daher kein verlässliches Kriterium.

    Besonders genau musst du bei Wettbewerben mit mehreren Stufen hinschauen: Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen mit Qualifikationsrunde sind für F-Junioren und jüngere Altersklassen nicht genehmigungsfähig. Das ergibt sich aus Anhang III Nr. 3a der DFB-Jugendordnung. Ein U9-Qualifikationsturnier, bei dem sich Teams für ein späteres Finalturnier qualifizieren, passt damit nicht in den genehmigungsfähigen Rahmen.

    Besser: Plane für diese Altersklassen ein abgeschlossenes Spielformat an einem Termin, das den Vorgaben deines Verbands entspricht.

    Der Genehmigungsweg Schritt für Schritt

    Die organisatorische Vorbereitung läuft am saubersten in einer festen Reihenfolge. Eine umfassende Turnierplanung findest du auch im Ratgeber Jugendturnier organisieren: Planung, Durchführung und Checkliste.

    1. Zuständigkeit und Frist erfragen

    Kontaktiere zuerst die zuständige Kreis-, Bezirks- oder Landesverbandsstelle. Frage konkret nach dem Antragsweg, der Frist und möglichen Vorgaben für Spielplan sowie Schiedsrichter.

    Versprich Gastvereinen besser noch keinen endgültigen Startplatz, solange der Genehmigungsweg ungeklärt ist. Eine Formulierung wie Teilnahme vorbehaltlich der Turniergenehmigung schafft Transparenz.

    2. Turnierdaten vorbereiten

    Nach Anhang III Nr. 2 muss der Antrag folgende Angaben enthalten:

    • Ausrichter
    • Zeitpunkt des Turniers
    • Art des Turniers
    • teilnehmende Mannschaften
    • Austragungsmodus
    • Spielplan

    Lege diese Punkte fest, bevor du den Antrag beginnst. Fehlen Mannschaften oder ändert sich der Modus nachträglich, solltest du mit der zuständigen Stelle klären, ob eine Ergänzung oder neue Einreichung nötig ist.

    3. Antrag einreichen

    Wird das Turnier in deinem Verbandsgebiet über DFBnet bearbeitet, legst du es dort entsprechend den örtlichen Vorgaben an. Der WFV-Bezirk Donau/Iller nutzt beispielsweise DFBnet und die Prüfung durch den Kreis- beziehungsweise Bezirksjugendleiter. Das ist ein Praxisbeispiel, keine bundesweite Verfahrensregel.

    Nutzt dein Verband einen anderen Weg, hältst du dich an dessen Formular und Hinweise. Entscheidend ist, dass alle geforderten Angaben vollständig vorliegen.

    4. Spielzeiten kontrollieren

    Die Mindest- und Gesamtspielzeiten nach Anhang III Nr. 6 der DFB-Jugendordnung müssen eingehalten werden. Da die zulässige Planung von Altersklasse und Turniergestaltung abhängt, solltest du die für dein Turnier geltenden Werte direkt in der aktuellen Vorgabe prüfen.

    Plane nicht zuerst einen engen Tagesablauf und passe anschließend die Spiele irgendwie hinein. Besser funktioniert die umgekehrte Reihenfolge:

    1. Altersklasse festlegen.
    2. Vorgaben zu Spielzeiten prüfen.
    3. Anzahl der Teams bestimmen.
    4. Modus und Gruppen berechnen.
    5. Erst dann Anstoßzeiten und Pausen eintragen.

    So vermeidest du einen Spielplan, der organisatorisch attraktiv aussieht, aber nicht genehmigungsfähig ist. Wie du Rotations- und Festivalpläne konkret aufbaust, zeigt der Beitrag Spielplan fürs Kinderturnier erstellen.

    5. Schiedsrichterfrage schriftlich klären

    Ob und wie Schiedsrichter angefordert werden, solltest du bei der zuständigen Verbandsstelle erfragen. Da sich Verfahren und Anforderungen regional unterscheiden, wäre eine allgemeine Aussage für alle Kreise falsch.

    Notiere in deiner Turnierakte:

    • zuständige Kontaktperson,
    • Datum der Anfrage,
    • vereinbarter Meldeweg,
    • Rückmeldung zur Besetzung der Spiele.

    Die Ausschreibung: Musterinhalte

    Eine gute Ausschreibung verhindert Rückfragen und Missverständnisse. Sie ersetzt den Genehmigungsantrag nicht, sollte aber mit ihm übereinstimmen. Steht im Antrag eine andere Spielform als in der Einladung, entsteht unnötiger Klärungsbedarf.

    Diese Angaben gehören hinein

    Nenne mindestens:

    • Altersklasse und Jahrgänge
    • Spielform
    • Spielzeit
    • Turniermodus
    • Startgeld
    • Anmeldeschluss
    • Ansprechpartner mit Kontaktdaten
    • Hinweis auf die geltenden Fair-Play-Regeln

    Ergänze passend zur Veranstaltung den Austragungsort, den Turniertag und den geplanten Beginn. Diese Informationen erleichtern den eingeladenen Vereinen ihre Entscheidung und sollten mit deinen Antragsdaten übereinstimmen.

    Kompakte Vorlage für die Ausschreibung

    Du kannst folgenden Aufbau übernehmen und an die Vorgaben deines Verbands anpassen:

    Turnierbezeichnung: [Name des Turniers]
    Ausrichter: [Vereinsname]
    Termin: [Datum und geplanter Zeitraum]
    Austragungsort: [Sportanlage oder Halle]
    Altersklasse/Jahrgänge: [zum Beispiel E-Junioren, Jahrgänge …]
    Spielform: [vom Verein festzulegen]
    Spielzeit: [gemäß genehmigtem Spielplan]
    Modus: [Gruppen, Platzierungsspiele oder anderes Format]
    Startgeld: [Betrag oder kein Startgeld]
    Anmeldeschluss: [Datum]
    Ansprechpartner: [Name, E-Mail, Telefonnummer]
    Fair Play: [Hinweis auf die geltenden Regeln]
    Genehmigungsstatus: [beantragt oder genehmigt]

    Versende die endgültige Fassung idealerweise erst, wenn klar ist, dass Spielzeiten, Modus und Teilnehmerfeld zum Antrag passen. Das erspart spätere Korrekturen.

    Gastmannschaften aus Österreich und der Schweiz

    Sobald mindestens eine Mannschaft einem anderen Nationalverband angehört, handelt es sich nach Anhang III der DFB-Jugendordnung um ein internationales Turnier. Das gilt auch dann, wenn ein deutscher Verein nahe der Grenze lediglich einen österreichischen oder schweizerischen Nachbarverein einlädt.

    Was muss der deutsche Ausrichter tun?

    Führe das Gastteam im Antrag eindeutig mit Vereinsname und Nationalverband auf, denn die teilnehmenden Mannschaften gehören ohnehin zu den Pflichtangaben. Ob deine Verbandsstelle wegen des Gastteams weitere Angaben oder Unterlagen verlangt, klärst du am besten direkt beim Antrag.

    Besondere Vorkommnisse bei internationalen Turnieren sind dem DFB unmittelbar zu melden. Auf Anforderung müssen Unterlagen und Spielberichte vorgelegt werden. Richte deine Turnierablage deshalb so ein, dass Spielplan, Meldungen und Berichte geordnet verfügbar bleiben.

    Freigabe auf ÖFB- oder SFV-Seite

    Das österreichische beziehungsweise schweizerische Gastteam sollte die für seinen Verein geltenden Freigaben mit seinem eigenen Verband klären. Als deutscher Ausrichter solltest du keine pauschale Aussage darüber treffen, welcher Antrag dort nötig ist oder welche Frist gilt. Bitte den Gastverein stattdessen um eine schriftliche Bestätigung, dass er die Anforderungen seines National- und Regionalverbands geprüft hat.

    Umgekehrt gilt für deutsche Teams: Spiele und Turniere im Ausland sind beim zuständigen Regional- oder Landesverband genehmigungspflichtig. Fährt dein Nachwuchsteam also zu einem Turnier nach Österreich oder in die Schweiz, muss die Auslandsveranstaltung beim zuständigen deutschen Verband beantragt werden.

    Versicherung, Haftung und Kinderschutz

    Die sportrechtliche Genehmigung beantwortet nicht automatisch jede organisatorische Frage. Prüfe vor dem Turnier deshalb getrennt, welche vereinsinternen Regelungen zu Versicherung, Aufsicht, Kinderschutz und Dokumentation gelten.

    Einen Einstieg bietet der Ratgeber Versicherungsschutz im Jugendfußball erklärt. Konkrete Deckungsfragen solltest du mit den zuständigen Ansprechpartnern deines Vereins oder Versicherers klären, statt aus der Turniergenehmigung einen bestimmten Schutz abzuleiten.

    Für den Turniertag ist eine klare Aufgabenliste sinnvoll:

    • Wer koordiniert Ankunft und Abreise der Teams?
    • Wer ist während der Spiele ansprechbar?
    • Wie werden besondere Vorkommnisse dokumentiert?
    • Wer verwahrt Spielberichte und Turnierunterlagen?
    • Welche vereinsinternen Kinderschutzregeln gelten?
    • Wie wird die Aufsicht zwischen Trainern, Turnierleitung und Vereinsverantwortlichen organisiert?

    Zur organisatorischen Vorbereitung hilft auch der Beitrag Aufsichtspflicht beim Training: Was Vereine wissen müssen. Übertrage die dort behandelten Prüffragen auf den Turniertag und halte Zuständigkeiten schriftlich fest.

    Ein häufiger Fehler ist eine mündliche Aufgabenverteilung fünf Minuten vor dem ersten Spiel. Ein kurzer Einsatzplan funktioniert in der Praxis besser: Name, Funktion, Zeitraum und Kontaktmöglichkeit reichen für eine übersichtliche Liste.

    Fazit: Erst genehmigen, dann verbindlich planen

    Die sichere Reihenfolge lautet: Zuständigkeit klären, Frist erfragen, Turnierdaten festlegen, Antrag einreichen und danach die endgültige Ausschreibung versenden. Jugendturniere sind grundsätzlich genehmigungspflichtig; Antrag, Modus und Spielplan müssen zusammenpassen.

    Bei F-Junioren und jüngeren Teams dürfen keine meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen mit Qualifikationsrunde geplant werden. Kommt ein Team aus Österreich oder der Schweiz, liegt ein internationales Turnier vor. Das Gastteam klärt seine verbandlichen Anforderungen auf der eigenen Seite, während du es im deutschen Antrag korrekt aufführst und Unterlagen geordnet aufbewahrst.

    Starte mit einem Anruf oder einer E-Mail bei deiner zuständigen Kreis-, Bezirks- oder Landesverbandsstelle. Erst wenn Antragspfad, Frist und Anforderungen geklärt sind, gehst du mit Termin, Teilnehmerfeld und Ausschreibung nach außen.

    Häufig gestellte Fragen

    Jugendturniere sind nach Anhang III Nr. 2 der DFB-Jugendordnung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Antrag geht an den zuständigen Regional- oder Landesverband. Welche Kreis- oder Bezirksstelle ihn praktisch bearbeitet und welche Frist gilt, musst du bei deinem eigenen Verband erfragen.

    Der Antrag muss den Ausrichter, den Zeitpunkt, die Art des Turniers, die teilnehmenden Mannschaften, den Austragungsmodus und den Spielplan enthalten. Auch die Mindest- und Gesamtspielzeiten aus Anhang III Nr. 6 der DFB-Jugendordnung müssen eingehalten werden.

    Eine meisterschaftsähnliche Veranstaltung mit Qualifikationsrunde ist für F-Junioren und jüngere Altersklassen nach Anhang III Nr. 3a der DFB-Jugendordnung nicht genehmigungsfähig. Plane für diese Altersstufen daher ein abgeschlossenes Turnierformat ohne Qualifikation für eine spätere Wettbewerbsstufe.

    Sobald mindestens ein Team einem anderen Nationalverband angehört, gilt die Veranstaltung als internationales Turnier. Das Gastteam sollte seine erforderlichen Freigaben mit dem eigenen Verband klären. Im deutschen Antrag führst du das Gastteam als teilnehmende Mannschaft auf; ob dein Verband dafür weitere Unterlagen verlangt, klärst du bei der zuständigen Stelle.

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