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    A-Jugend Alter: Welche Jahrgänge spielen U18/U19? Stichtag, Tabelle und Übergang

    Das A-Jugend-Alter richtet sich nach dem Geburtsjahrgang und dem Kalenderjahr des Saisonbeginns. Für 2026/27 spielt Jahrgang 2008 als U19 und Jahrgang 2009 als U18; für Einsätze bei den Herren ist eine gesonderte Spielerlaubnis erforderlich.

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    21. Aug. 2026
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    Aktualisiert: 21. Aug. 2026
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    12 Min. Lesezeit

    Freitagabend vor dem ersten Saisonspiel: Auf der Mannschaftsliste stehen Spieler aus zwei Geburtsjahrgängen. Wer gehört zur U19, wer zur U18 – und darf ein 17-Jähriger bereits bei den Herren eingesetzt werden? Beim A-Jugend-Alter reicht ein Blick auf das aktuelle Lebensalter nicht aus. Entscheidend sind der Geburtsjahrgang, das Kalenderjahr des Saisonbeginns und die Spielerlaubnis des zuständigen Mitgliedsverbandes.

    Für die Saison 2026/27 gilt die schnelle Antwort: 2008 ist U19, 2009 ist U18. Dahinter steckt eine einfache Rechenregel, die du auch für kommende Spielzeiten nutzen kannst.

    Wie alt ist man in der A-Jugend? Die Kurzantwort

    Spieler in der A-Jugend sind während einer Saison in der Regel 16 bis 19 Jahre alt. Die Altersklasse besteht aus zwei Jahrgängen:

    • U19: älterer A-Junioren-Jahrgang
    • U18: jüngerer A-Junioren-Jahrgang

    In der Saison 2026/27 gehören somit folgende Geburtsjahrgänge zur A-Jugend:

    • Jahrgang 2008: U19 und älterer Jahrgang
    • Jahrgang 2009: U18 und jüngerer Jahrgang

    Warum umfasst die Altersspanne vier Lebensalter, obwohl nur zwei Jahrgänge antreten? Geburtstage liegen über das gesamte Kalenderjahr verteilt, während eine Saison zwei Kalenderjahre berührt. Ein spät im Jahr geborenes Talent kann zu Saisonbeginn noch 16 sein. Ein Spieler des älteren Jahrgangs kann vor dem Saisonende bereits 19 werden.

    Die Bezeichnung U19 bedeutet dabei „unter 19“ im maßgeblichen Zuordnungssystem. Für die konkrete Einteilung zählt jedoch der Geburtsjahrgang, nicht das Alter am einzelnen Spieltag.

    Die offizielle Regel: DFB-Jugendordnung und Stichtag 1. Januar

    Die Grundlage liefert § 5 der DFB-Jugendordnung. Nach § 5 Nr. 1 ist der 1. Januar eines jeden Jahres der Stichtag für die Einteilung in die Altersklassen.

    § 5 Nr. 2 a beschreibt die A-Junioren einer Spielzeit als Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 17. oder 18. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben. Laut Fußnote der Jugendordnung sind in dieser Altersklasse auch Juniorinnen-Mannschaften zulässig.

    Was bedeutet „minus 18“ und „minus 17“?

    Die amtliche Formulierung lässt sich in zwei Rechenschritte übersetzen:

    • U19-Jahrgang: Kalenderjahr des Saisonbeginns minus 18
    • U18-Jahrgang: Kalenderjahr des Saisonbeginns minus 17

    Beginnt die Saison im Jahr 2026, lautet die Rechnung:

    • 2026 − 18 = 2008 für die U19
    • 2026 − 17 = 2009 für die U18

    Klingt simpel? Ist es auch.

    Eine Spielzeit umfasst allerdings zwei Kalenderjahre, etwa 2026 und 2027. Gerechnet wird immer mit dem Kalenderjahr, in dem die Saison beginnt. Für 2026/27 verwendest du daher 2026 und nicht 2027.

    § 6 Nr. 6 ergänzt die Definition des älteren Jahrgangs: Junioren beziehungsweise Juniorinnen des älteren Jahrgangs sind diejenigen, die im Kalenderjahr des Saisonbeginns das 18. beziehungsweise 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben. Diese Einordnung wird besonders relevant, sobald es um eine mögliche Freigabe für Herren- oder Frauen-Mannschaften geht.

    Tabelle: Welcher Jahrgang spielt wann A-Jugend?

    Die folgende A-Jugend-Jahrgangstabelle zeigt die Zuordnung für drei Spielzeiten:

    SaisonU19 – älterer JahrgangU18 – jüngerer Jahrgang
    2026/2720082009
    2027/2820092010
    2028/2920102011

    Rechenbeispiel für eine spätere Saison

    Du möchtest die Jahrgänge für 2028/29 bestimmen? Nimm das Startjahr 2028:

    • 2028 − 18 = 2010: U19
    • 2028 − 17 = 2011: U18

    Zwei Zahlen genügen. Diese Methode funktioniert für jede Spielzeit und verhindert einen typischen Fehler: Manche Eltern oder Trainer rechnen mit dem Kalenderjahr der Rückrunde. Das würde beide Jahrgänge um ein Jahr verschieben.

    1. und 2. Jahr A-Jugend: der Unterschied zwischen U18 und U19

    Im Vereinsalltag ist häufig vom ersten und zweiten A-Jugend-Jahr die Rede. Gemeint sind:

    • 1. Jahr A-Jugend: U18, also der jüngere Jahrgang
    • 2. Jahr A-Jugend: U19, also der ältere Jahrgang

    Die sportliche Zuordnung ist nur ein Teil des Unterschieds. § 6 Nr. 6 definiert den älteren Jahrgang ausdrücklich. Daran knüpfen die Regeln für eine mögliche Spielerlaubnis im Herrenbereich an.

    Die Volljährigkeit fällt ebenfalls in diese Altersklasse. Dadurch können innerhalb einer Mannschaft verschiedene rechtliche Voraussetzungen gelten: Ein Spieler ist bereits 18, ein anderer wird erst mehrere Monate später volljährig. Das bedeutet trotzdem nicht, dass ein A-Junior automatisch bei den Herren eingesetzt werden darf. Der zuständige Mitgliedsverband muss die Spielerlaubnis erteilen.

    Gerade bei einem Wechsel oder einer zusätzlichen Spielberechtigung sollten Verein und Eltern die Unterlagen frühzeitig prüfen. Einen Überblick zum organisatorischen Ablauf bietet der Beitrag Spielerpass beantragen: Schritt für Schritt.

    So wird in der A-Jugend gespielt

    Mit der A-Jugend erreicht der Nachwuchs nahezu die Bedingungen des Erwachsenenfußballs. Gespielt wird im Regelformat:

    • 11 gegen 11
    • Normalspielfeld
    • Ballgröße 5
    • 2 × 45 Minuten Spielzeit

    Nach § 8 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung dauert ein Spiel der A-Junioren zweimal 45 Minuten. Die reguläre Spielzeit entspricht damit dem Erwachsenenbereich. Muss ein Spiel verlängert werden, darf die Verlängerung nach § 8 Nr. 4 maximal zweimal 15 Minuten betragen.

    Das verändert die Belastungssteuerung deutlich. Ein intensives Meisterschaftsspiel am Samstag lässt sich nicht wie eine kurze Einheit behandeln. Trainer sollten Trainingsumfang, Regeneration und mögliche Einsätze in weiteren Mannschaften gemeinsam planen. Konkrete Ansätze liefert der Beitrag über A-Jugend-Training, Wettkampfsteuerung und Mentalität. Die Spielzeiten aller Nachwuchsklassen findest du auch in der Übersicht Spielzeit im Jugendfußball: alle Altersklassen.

    Für A- und B-Junioren bestehen eigene Spielklassen. Dazu zählen die DFB-Nachwuchsligen und die Junioren-Regionalligen, die in Abschnitt C sowie in den Anhängen I und II der DFB-Jugendordnung geregelt sind.

    Der Weg in den Herrenbereich: Was § 6 regelt

    § 6 Nr. 1 setzt zunächst einen klaren Grundsatz: Junioren und Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in Herren- beziehungsweise Frauen-Mannschaften spielen. Bei einem Einsatz ohne passende Freigabe sind sie nicht spielberechtigt.

    Eine Zugehörigkeit zur U19 reicht also nicht. Auch das Erreichen des 18. Geburtstags erzeugt keine automatische Herren-Spielberechtigung.

    Älterer A-Junioren-Jahrgang

    Nach § 6 Nr. 2 kann der zuständige Mitgliedsverband einem A-Junior des älteren Jahrgangs oder einem A-Junior, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Spielerlaubnis für alle Herren-Mannschaften seines Vereins erteilen.

    Das Wort „kann“ ist hier maßgeblich: Der Verein benötigt eine formelle Erteilung. Erst dann kommt beispielsweise ein Pflichtspieleinsatz in der ersten oder zweiten Herren-Mannschaft infrage.

    Jüngerer A-Junioren-Jahrgang

    Für den jüngeren Jahrgang gelten engere Ausnahmen. Besteht im eigenen Verein oder bei einem Verein in der näheren Umgebung keine altersgerechte Spielmöglichkeit, kann in Einzelfällen eine Spielerlaubnis für eine Amateur-Mannschaft erteilt werden.

    Eine weitere Sonderregel betrifft jüngere A-Junioren unter 18 Jahren, die einem Verein beziehungsweise einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene angehören. Für sie kann eine Erlaubnis für die Lizenz-Mannschaft beziehungsweise die erste Herren-Mannschaft erteilt werden.

    Welche Unterlagen werden verlangt?

    Ist der Junior noch nicht 18 Jahre alt, nennt § 6 Nr. 2 folgende Voraussetzungen:

    • schriftlicher Antrag des Vereins
    • schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung eines anerkannten Sportarztes

    Häufiger Anfängerfehler: Ein Training bei den Herren wird mit einer vorhandenen Pflichtspielberechtigung gleichgesetzt. Für den tatsächlichen Spieleinsatz muss die Freigabe durch den zuständigen Mitgliedsverband vorliegen.

    Nach § 6 Nr. 4 bleibt die Spielberechtigung für die Juniorenmannschaften des Vereins und für Auswahlspiele bestehen, wenn eine Herren-Spielerlaubnis erteilt wurde oder der Junior Lizenzspieler geworden ist. Ein Spieler kann daher grundsätzlich weiter für die A-Jugend spielberechtigt sein – die Belastungs- und Einsatzregeln müssen trotzdem eingehalten werden.

    Übergänge: von der B-Jugend in die A-Jugend und danach

    Der Übergang aus der B-Jugend erfolgt über den Geburtsjahrgang. Das aktuelle Lebensalter am Tag des ersten Trainings entscheidet nicht. Beginnt die Saison 2026/27, gehören die Jahrgänge 2008 und 2009 zur A-Jugend.

    Sportlich bringt dieser Schritt mehrere Veränderungen:

    • Die reguläre Spielzeit steigt auf 90 Minuten.
    • Zweikämpfe und Aktionen laufen näher am Tempo des Erwachsenenfußballs ab.
    • Schule, Abitur, Berufsausbildung und Training müssen koordiniert werden.
    • Mögliche Einsätze bei den Herren erhöhen die körperliche Belastung.
    • Regeneration zwischen Training und Pflichtspielen muss konkret geplant werden.

    Ein klassischer Trainerfehler ist eine starre Wochenplanung für alle Spieler. Wer am Wochenende 90 Minuten in der A-Jugend absolviert und zusätzlich im Herrenkader steht, braucht eine andere Steuerung als ein Spieler ohne Pflichtspieleinsatz. In der Praxis funktioniert eine Planung nach tatsächlichen Einsatzminuten besser als eine pauschale Belastung für den gesamten Kader.

    Die A-Jugend ist die letzte Junioren-Altersklasse. Danach folgt der Senioren- beziehungsweise Frauenbereich. Der Übergang sollte deshalb früh besprochen werden: Welche Mannschaft ist vorgesehen? Liegt eine passende Spielerlaubnis vor? Wie lassen sich Ausbildung, Schule und Fußball verbinden?

    Sonderfälle: Doppelbelastung und Auswahlmaßnahmen

    Eine parallele Spielberechtigung bedeutet keine unbegrenzte Einsatzmöglichkeit. Nach § 9 Nr. 3 dürfen eine Junioren-Mannschaft und ein Junior an einem Tag höchstens ein Pflichtspiel durchführen. Zwei Pflichtspiele am selben Tag sind damit ausgeschlossen – auch dann, wenn der Spieler für A-Junioren und Herren spielberechtigt ist.

    Praxisbeispiel: Ein A-Junior läuft am Samstagmittag in einem Pflichtspiel seiner U19 auf. Ein weiterer Pflichtspieleinsatz für eine Herren-Mannschaft am Samstag ist nicht erlaubt. Genau solche Überschneidungen müssen Trainer vor der Kadernominierung abstimmen.

    Für Stammspieler von Junioren-Nationalmannschaften enthält § 7 Nr. 1 b eine besondere Regel. Im U18- oder U19-Bereich besteht grundsätzlich keine Teilnahmepflicht an Auswahlmaßnahmen des Landesverbandes. Ausgenommen ist das A-II-Juniorenlager einschließlich einer sechswöchigen Vorbereitung darauf.

    Als Stammspieler gilt, wer an einem Endrundenturnier der UEFA oder innerhalb der vergangenen zwölf Monate an mindestens fünf Länderspielen teilgenommen hat. Diese Definition verhindert, dass jede einzelne Berufung automatisch zur Ausnahme von Landesverbandsmaßnahmen führt.

    Fazit: Der Saisonbeginn bestimmt die A-Jugend-Jahrgänge

    Für die korrekte Einteilung brauchst du nur das Kalenderjahr des Saisonbeginns und den Geburtsjahrgang. Die Rechnung lautet:

    • Startjahr minus 18 = U19
    • Startjahr minus 17 = U18

    Für 2026/27 ergibt das 2008 als U19 und 2009 als U18. Der 1. Januar ist nach § 5 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung der maßgebliche Stichtag.

    Beim Übergang in den Herrenbereich reicht diese Jahrgangszuordnung allein nicht aus. Eine Spielerlaubnis muss durch den zuständigen Mitgliedsverband erteilt werden; für den jüngeren Jahrgang gelten engere Sonderfälle. Unterm Strich: Die A-Jugend bildet den letzten Schritt im Juniorenfußball, bevor der dauerhafte Wechsel in den Senioren- beziehungsweise Frauenbereich folgt.

    Das letzte Juniorenjahr: eigene Spielklassen und Auswahlmaßnahmen

    Die A-Jugend ist die einzige Altersklasse, für die die Jugendordnung eigene überregionale Spielklassen ausformuliert. Abschnitt C der Ordnung regelt die DFB-Nachwuchsligen für A- und B-Junioren, Anhang I die Junioren-Regionalligen, Anhang II die zweithöchsten Spielklassen. Für diese Mannschaften gelten teils abweichende Regeln – etwa bei der Spielverlängerung, die in den DFB-Nachwuchsligen 2 × 15 Minuten beträgt.

    Eine Sonderregel betrifft Spieler mit Nationalmannschaftserfahrung. Nach § 7 Nr. 1 b besteht für Stammspieler von Junioren-Nationalmannschaften im U18- oder U19-Bereich keine Teilnahmepflicht an Auswahlmaßnahmen des Landesverbandes – ausgenommen das A-II-Juniorenlager einschließlich einer sechswöchigen Vorbereitung darauf. Als Stammspieler gilt, wer an einem Endrundenturnier der UEFA oder in den letzten zwölf Monaten an mindestens fünf Länderspielen teilgenommen hat.

    Für die große Mehrheit der A-Junioren ist die entscheidende Frage eine andere: Wohin nach dem letzten Juniorenjahr? Mit dem Ende der U19-Saison endet die Junioren-Laufbahn endgültig – danach gibt es nur noch den Senioren- beziehungsweise Frauenbereich. Wer im Sommer nach dem A-Jugend-Jahr keinen Anschluss geplant hat, verliert häufig ganz den Kontakt zum Vereinsfußball. Das Gespräch über die kommende Saison gehört deshalb in den Herbst des letzten Juniorenjahres, nicht in den Juni danach.

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    Häufig gestellte Fragen

    In der Saison 2026/27 gehört der Geburtsjahrgang 2008 zur U19 und damit zum älteren A-Junioren-Jahrgang. Der Geburtsjahrgang 2009 spielt als U18 und bildet den jüngeren Jahrgang.

    Nimm das Kalenderjahr, in dem die Saison beginnt. Ziehe für die U19 18 und für die U18 17 ab. Bei einem Saisonbeginn 2026 ergibt das 2026 minus 18 gleich 2008 und 2026 minus 17 gleich 2009.

    Nein. Nach § 6 der DFB-Jugendordnung braucht ein A-Junior eine Spielerlaubnis des zuständigen Mitgliedsverbandes. Für den älteren Jahrgang oder Spieler, die bereits 18 Jahre alt sind, kann eine Erlaubnis für alle Herren-Mannschaften des Vereins erteilt werden. Beim jüngeren Jahrgang gelten engere Sonderfälle.

    Ein reguläres A-Junioren-Spiel dauert nach § 8 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung zweimal 45 Minuten. Eine erforderliche Verlängerung darf nach § 8 Nr. 4 höchstens zweimal 15 Minuten betragen.

    Nicht in zwei Pflichtspielen. Nach § 9 Nr. 3 darf ein Junior an einem Tag höchstens ein Pflichtspiel bestreiten. Eine vorhandene Spielberechtigung für beide Mannschaften hebt diese Begrenzung nicht auf.

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