Regelwerk & Wissen

    B-Jugend Alter: Welche Jahrgänge spielen U16/U17? Stichtag, Tabelle und Übergang

    Die B-Jugend umfasst die U16 und U17. Für 2026/27 gehören die Jahrgänge 2011 und 2010 dazu; beim älteren Jahrgang gelten besondere Vorgaben für eine mögliche Freigabe im Erwachsenenbereich.

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    21. Aug. 2026
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    Aktualisiert: 21. Aug. 2026
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    11 Min. Lesezeit

    Dienstagabend, kurz vor dem ersten Training nach der Sommerpause: Auf der Mannschaftsliste stehen Spieler der Jahrgänge 2010 und 2011. Gehören beide in die B-Jugend? Für die Saison 2026/27 lautet die Antwort klar: ja. Der Jahrgang 2010 bildet die U17, der Jahrgang 2011 die U16.

    Beim B-Jugend-Alter sorgt vor allem die saisonübergreifende Bezeichnung für Fragen. Eine Spielzeit liegt in zwei Kalenderjahren, die Einteilung richtet sich aber nach dem Kalenderjahr des Saisonbeginns. Mit einer einfachen Rechenregel kannst du jeden B-Jugend-Jahrgang bestimmen.

    Wie alt ist man in der B-Jugend? Die Kurzantwort

    Spielerinnen und Spieler der B-Jugend sind während einer Saison in der Regel 14 bis 17 Jahre alt. Diese breite Altersspanne entsteht, weil Geburtstage über das gesamte Kalenderjahr verteilt sind und eine Saison zwei Kalenderjahre umfasst.

    Die B-Jugend besteht aus zwei Jahrgängen:

    • U17: älterer B-Jugend-Jahrgang
    • U16: jüngerer B-Jugend-Jahrgang

    Für die Saison 2026/27 gilt:

    • Jahrgang 2010: U17 und damit älterer Jahrgang
    • Jahrgang 2011: U16 und damit jüngerer Jahrgang

    Ein im Dezember 2011 geborener Spieler kann zu Saisonbeginn noch 14 Jahre alt sein. Ein im Januar 2010 geborenes Teammitglied wird während des zweiten Saisonkalenderjahres bereits 17. Beide dürfen trotzdem derselben B-Jugend-Mannschaft angehören, weil der Geburtsjahrgang zählt.

    Klingt simpel? Entscheidend ist, dass du vom Kalenderjahr des Saisonbeginns aus rechnest und nicht vom aktuellen Datum.

    Die offizielle Regel: DFB-Jugendordnung und Stichtag 1. Januar

    Die Grundlage für die Einteilung liefert die DFB-Jugendordnung. Nach § 5 Nr. 1 ist der 1. Januar eines jeden Jahres der Stichtag für die Zuordnung zu den Altersklassen.

    Was § 5 Nr. 2 b im Klartext bedeutet

    Nach § 5 Nr. 2 b gehören zur B-Jugend einer Spielzeit die Spielerinnen und Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben.

    Für eine Saison, die 2026 beginnt, lässt sich das direkt herleiten:

    • 2026 minus 16 ergibt 2010: Dieser Jahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 16 und ist die U17.
    • 2026 minus 15 ergibt 2011: Dieser Jahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 15 und ist die U16.

    Die Bezeichnungen U17 und U16 bedeuten dabei „unter 17“ beziehungsweise „unter 16“ bezogen auf die altersklassenbezogene Einteilung. Maßgeblich bleibt der Jahrgang, nicht das Alter am einzelnen Spieltag.

    Wann beginnt der ältere Jahrgang?

    § 6 Nr. 6 definiert den älteren Jahrgang für die B-Jugend über das 16. Lebensjahr: Zum älteren B-Jugend-Jahrgang gehören die Spielerinnen und Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.

    Eine Spielzeit umfasst zwei Kalenderjahre. Deshalb bleibt der Jahrgang 2010 auch nach dem Jahreswechsel 2026/27 die U17. Der 1. Januar verschiebt die Mannschaftseinteilung während der laufenden Saison nicht.

    Tabelle: Welcher Jahrgang spielt wann B-Jugend?

    Die folgende B-Jugend-Jahrgangstabelle zeigt die Zuordnung für drei Spielzeiten:

    SaisonU17 – älterer JahrgangU16 – jüngerer Jahrgang
    2026/2720102011
    2027/2820112012
    2028/2920122013

    Die Rechenregel

    Du brauchst nur das Kalenderjahr, in dem die Saison beginnt:

    • U17-Jahrgang = Jahr des Saisonbeginns minus 16
    • U16-Jahrgang = Jahr des Saisonbeginns minus 15

    Beispiel für 2028/29:

    • 2028 − 16 = 2012, also U17
    • 2028 − 15 = 2013, also U16

    Das war’s. Der Monat des Saisonstarts und der konkrete Geburtstag ändern diese Jahrgangszuordnung nicht.

    1. und 2. Jahr B-Jugend: Warum der ältere Jahrgang eine Sonderrolle hat

    Im Vereinsalltag wird häufig vom ersten und zweiten B-Jugend-Jahr gesprochen. Das erste Jahr meint die U16, das zweite Jahr die U17. Nach § 6 Nr. 6 ist der ältere Jahrgang derjenige, der im Kalenderjahr des Saisonbeginns 16 Jahre alt wird oder dieses Alter bereits erreicht hat.

    Diese Unterscheidung betrifft mehr als die Bezeichnung auf dem Mannschaftsplan. An Alter und Jahrgang hängen bestimmte Möglichkeiten für eine Spielerlaubnis im Erwachsenenbereich. Dabei gelten für B-Juniorinnen und B-Junioren unterschiedliche Vorgaben.

    Vereine können ihre B-Jugend auf verschiedene Weise organisieren:

    • gemischte Jahrgangsmannschaft mit U16- und U17-Spielern
    • getrennte Teams, etwa eine U17 und eine U16
    • Kaderaufteilung nach sportlicher Entwicklung innerhalb der zulässigen Jahrgänge

    Welches Modell ein Verein nutzt, ändert nichts an der offiziellen Altersklasseneinteilung. Für das Training wird der Unterschied dennoch sichtbar: Tempo, Athletik und taktische Anforderungen nehmen gegenüber der C-Jugend zu. Passende Inhalte findest du im Beitrag zum B-Jugend-Training mit Tempo, Athletik und Positionsspiel.

    So wird in der B-Jugend gespielt

    B-Junioren spielen regulär 11 gegen 11 auf dem Normalspielfeld. Verwendet wird ein Ball der Größe 5. Damit nähert sich der organisatorische Rahmen deutlich dem Erwachsenenfußball an.

    Nach § 8 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung beträgt die reguläre Spielzeit:

    • 2 × 40 Minuten
    • insgesamt 80 Minuten ohne Halbzeitpause gerechnet

    Muss ein B-Junioren-Spiel verlängert werden, darf die Verlängerung nach § 8 Nr. 4 maximal 2 × 10 Minuten betragen. Für Mannschaften der DFB-Nachwuchsligen gilt eine eigene Vorgabe: Dort beträgt die Verlängerung bei A- und B-Junioren 2 × 15 Minuten.

    Eine kompakte Übersicht über weitere Altersklassen bietet der Artikel zur Spielzeit im Jugendfußball.

    Sonderregel für B-Juniorinnen

    § 8a Nr. 4 lässt bei den C- bis B-Juniorinnen Spiele auf verkleinertem Spielfeld mit Toren in der Größe 5 × 2 Meter sowie Spiele auf dem Normalspielfeld zu. Die Mannschaftsstärke kann zwischen sieben und elf Spielerinnen liegen.

    Auf Regionalverbands- und DFB-Ebene ist die Regel klarer gefasst: Dort werden alle Spiele der B-Juniorinnen auf dem Normalspielfeld mit elf Spielerinnen ausgetragen.

    Spielrecht im Erwachsenenbereich: Was für den älteren Jahrgang gilt

    Der Grundsatz aus § 6 Nr. 1 lautet: Junioren und Juniorinnen dürfen nicht in Herren- beziehungsweise Frauen-Mannschaften spielen. § 6 Nr. 2 sieht jedoch klar begrenzte Möglichkeiten für eine Freigabe vor.

    Regelung für B-Juniorinnen

    B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spielerlaubnis für alle Frauen-Mannschaften ihres Vereins erteilen. Die Berechtigung entsteht also nicht automatisch mit dem Geburtstag oder der Zuordnung zur U17. Sie muss erteilt werden.

    Regelung für B-Junioren

    Für B-Junioren ist die Ausnahme enger. Eine Spielerlaubnis kann erteilt werden, wenn der Spieler:

    • sein 16. Lebensjahr vollendet hat und
    • einem Verein beziehungsweise einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene angehört.

    Die mögliche Freigabe gilt dort für die Lizenz-Mannschaft beziehungsweise die 1. Herren-Mannschaft. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für jeden älteren B-Junioren in jedem Amateurverein. Häufiger Fehler: Die Regelung für B-Juniorinnen wird pauschal auf B-Junioren übertragen. Genau das gibt § 6 Nr. 2 nicht her.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Erteilung nennt § 6 Nr. 2 folgende Voraussetzungen, soweit der Junior oder die Juniorin noch nicht 18 Jahre alt ist:

    • schriftlicher Antrag des Vereins
    • schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom zuständigen Mitgliedsverband anerkannten Sportarztes

    Eine Freigabe ersetzt keine saubere Registrierung und Dokumentation. Wie die formale Spielberechtigung grundsätzlich vorbereitet wird, zeigt der Leitfaden zum Spielerpass und dessen Beantragung.

    Nach § 6 Nr. 4 bleibt die Spielberechtigung für die Juniorenmannschaften des Vereins und für Auswahlspiele bestehen, wenn eine Spielerlaubnis für eine Herren- oder Frauen-Mannschaft erteilt wurde. Die Freigabe nimmt dem Spieler oder der Spielerin also nicht automatisch das Jugendspielrecht.

    Übergänge: Von der C- in die B-Jugend und weiter in die A-Jugend

    Beim Wechsel aus der C-Jugend entscheidet erneut der Geburtsjahrgang. Rückt ein Jahrgang nach der Saison in die B-Jugend auf, bildet er dort zunächst die U16. In der folgenden Spielzeit wird derselbe Jahrgang zur U17.

    Sportlich verändert sich einiges:

    • Spiele dauern in der B-Jugend 2 × 40 Minuten.
    • Auf dem Normalspielfeld wird 11 gegen 11 gespielt.
    • Ballgröße 5 entspricht dem Format der älteren Jugendklassen.
    • Tempo, Athletik und Positionsaufgaben rücken stärker in den Trainingsalltag.

    Nach dem zweiten B-Jugend-Jahr folgt die A-Jugend. Dort beträgt die reguläre Spieldauer 2 × 45 Minuten. Der ältere B-Jugend-Jahrgang steht somit unmittelbar vor dem Übergang in die letzte Jugendaltersklasse.

    Für Trainer heißt das: Die U16 sollte schrittweise an die Anforderungen der B-Jugend herangeführt werden. Bei der U17 rückt die Vorbereitung auf A-Jugend und gegebenenfalls Erwachsenenfußball näher. Trotzdem darf das Geburtsdatum nicht allein über Trainingsumfang oder Einsatzzeit entscheiden. Der Entwicklungsstand innerhalb eines Jahrgangs kann unterschiedlich sein.

    Sonderfälle: Gemischte Teams und Belastungssteuerung

    Nach § 5 Nr. 4 sind im Bereich der B-Junioren und B-Juniorinnen sowie in jüngeren Altersklassen gemischte Staffeln mit Jungen- und Mädchen-Mannschaften zulässig. Die B-Jugend ist damit die oberste Altersklasse, für die diese Möglichkeit vorgesehen ist.

    Für B- und C-Juniorinnen gilt nach § 5 Nr. 3: Sie dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Junioren-Mannschaften spielen. Vereine und Trainer sollten diese Zustimmung deshalb vor dem Einsatz eindeutig klären.

    Auch bei mehreren verfügbaren Mannschaften setzt die Jugendordnung eine klare Belastungsgrenze. Nach § 9 Nr. 3 dürfen eine Junioren-Mannschaft und ein Junior an einem Tag höchstens ein Pflichtspiel bestreiten.

    Ein Beispiel: Ein U17-Spieler absolviert am Samstag bereits ein Pflichtspiel mit seiner B-Jugend. Ein zweiter Pflichtspieleinsatz am selben Tag ist nicht zulässig. Das gilt unabhängig davon, ob eine weitere Mannschaft personelle Hilfe benötigt. Freundschafts- und Pflichtspiele solltest du bei der Wochenplanung klar auseinanderhalten und die jeweilige Spielberechtigung vorab prüfen.

    Fazit: Der Saisonbeginn bestimmt die B-Jugend-Jahrgänge

    Für die korrekte Einteilung brauchst du zwei Angaben: das Kalenderjahr des Saisonbeginns und den Geburtsjahrgang. In der Saison 2026/27 ist der Jahrgang 2010 die U17, der Jahrgang 2011 die U16.

    Die Rechnung bleibt jedes Jahr gleich:

    • Saisonstart minus 16 = U17
    • Saisonstart minus 15 = U16

    Der ältere Jahrgang markiert zugleich die Schwelle zum Erwachsenenbereich. Eine Spielberechtigung dort entsteht aber nicht automatisch. Für B-Juniorinnen und B-Junioren gelten unterschiedliche, eng formulierte Voraussetzungen. Wer Jahrgang, Saisonstart und Freigaberegel getrennt prüft, kann das B-Jugend-Alter zuverlässig einordnen.

    Schule, Ausbildung und Fußball: der Terminkonflikt der B-Jugend

    In die B-Jugend fallen die Jahrgänge, in denen Schulabschluss, Praktika und Ausbildungsbeginn zusammenkommen. Die DFB-Jugendordnung nimmt darauf ausdrücklich Rücksicht: Nach § 9 Nr. 1 ist eine Beeinträchtigung des Schulbesuchs und der Berufsausbildung zu vermeiden, bei der Ansetzung von Wettspielen sind die gesetzlichen Bestimmungen über Feiertage zu beachten, und die von den Mitgliedsverbänden angeordnete Sommer- oder Winterpause ist einzuhalten.

    Für Trainer und Eltern ergeben sich daraus konkrete Ansatzpunkte:

    • Ansetzungen sind verhandelbar. Kollidiert ein Pflichtspiel mit einer Abschlussprüfung oder einem Ausbildungstermin, ist eine Verlegungsanfrage beim Staffelleiter kein Sonderwunsch, sondern deckt sich mit der Ordnung.
    • Ein Pflichtspiel pro Tag. Nach § 9 Nr. 3 dürfen eine Junioren-Mannschaft und ein Junior an einem Tag nicht mehr als ein Pflichtspiel bestreiten. Das gilt gerade dann, wenn ein Spieler des älteren Jahrgangs zusätzlich im Erwachsenenbereich spielberechtigt ist.
    • Gesundheit vor Spielplan. § 9 Nr. 1 verpflichtet ausdrücklich dazu, bei Schlechtwetter-Perioden rechtzeitig Spielverbote zu erlassen oder Verlegungen vorzusehen.

    Die Altersklasse mit der höchsten Trainingsbelastung ist damit auch die mit dem größten Abstimmungsbedarf außerhalb des Platzes.

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    Häufig gestellte Fragen

    In der Saison 2026/27 spielt der Jahrgang 2010 als U17 und älterer B-Jugend-Jahrgang. Der Jahrgang 2011 bildet die U16 und damit den jüngeren Jahrgang.

    Ausgangspunkt ist das Kalenderjahr, in dem die Saison beginnt. Für die U17 ziehst du 16 ab, für die U16 ziehst du 15 ab. Bei einem Saisonbeginn 2027 ergibt das für die U17 den Jahrgang 2011 und für die U16 den Jahrgang 2012.

    Spielerinnen und Spieler sind während einer B-Jugend-Saison in der Regel 14 bis 17 Jahre alt. Die genaue Altersspanne entsteht durch unterschiedliche Geburtstage und dadurch, dass eine Spielzeit zwei Kalenderjahre umfasst.

    Grundsätzlich dürfen Junioren nicht in Herren-Mannschaften eingesetzt werden. Für B-Junioren mit vollendetem 16. Lebensjahr kann unter den Vorgaben des § 6 Nr. 2 eine Freigabe erteilt werden, wenn sie einem Verein beziehungsweise einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene angehören. Die Freigabe betrifft die Lizenz- beziehungsweise 1. Herren-Mannschaft und setzt unter anderem einen Vereinsantrag, die Zustimmung der Eltern und eine anerkannte sportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus.

    Die reguläre Spielzeit bei B-Junioren und B-Juniorinnen beträgt nach § 8 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung 2 × 40 Minuten. Eine Verlängerung bei B-Junioren darf maximal 2 × 10 Minuten dauern; für DFB-Nachwuchsligen gelten bei A- und B-Junioren 2 × 15 Minuten.

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